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Jul 9

Die Auswirkungen des ICANN-Meetings in Brüssel für die Einführung neuer TLDs

Bayern Connect zieht ein positives Fazit aus dem 38. ICANN-Meeting in Brüssel. Die Tage wurden damit verbracht Kompromisse für Streitfragen zu finden, bei denen noch beim letzten Meeting in Nairobi keine Einigung abzusehen war. Zudem wurde nicht viel Kritik an der 4. Version des Bewerberhandbuches laut und der ICANN-Vorstand hat sich dazu bereiterklärt sich zu einer außerordentlichen Sitzung zu treffen, um die ausstehenden Probleme zu lösen. Des Weiteren kam es zu keinen unerwarteten Verzögerungen im Bewerbungsverfahren, wie zuletzt in Nairobi und Seoul. Wir erläutern hier die wichtigsten Themen des Meetings in Brüssel und geben eine Einschätzung, ob sie den Bewerbungsprozess beschleunigen oder verzögern werden.

Sondersitzung im September
Der Vorstandsvorsitzende der ICANN, Peter Dengate Thrush, hat angekündigt, dass die ICANN sich voraussichtlich im September zu einer Sondersitzung trifft, um die noch offenen Fragen im Bewerbungsverfahren zu klären. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden bei dieser Sondersitzungen die Probleme, bei denen für die verschiedenen Interessensgruppen wenig Kompromissbereitschaft gibt, in Angriff genommen.

Der Vorstand übt somit Druck auf die verschiedenen Arbeitsgruppen („Working Groups“) aus, Anträge mit Lösungsvorschlägen vor der Sitzung zu erarbeiten. Die Bewerber für neue Top-Level Domains können sich über die Bereitschaft der ICANN, die noch offenen Probleme anzugehen, freuen.

Die Zulassung der .XXX Top-Level Domain
Der ICANN-Vorstand hat einer Bewerbung für .XXX, der Top-Level Domain für pornografische Inhalte, jetzt doch zugestimmt und somit dem gTLD Bewerbungsverfahren einen langwierigen Gerichtsprozess erspart. Hätte sich die ICANN prinzipiell gegen die Bewerbung von .XXX ausgesprochen, hätte ICM Registry, die sich für die umstrittene Top-Level Domain bewirbt, die ICANN verklagt. Dies hätte zu großen zeitlichen Verzögerungen im Bewerbungsprozess geführt. Die Entscheidung die Bewerbung für .XXX anzunehmen, wirkt sich dadurch positiv für andere Teilnehmer des Bewerbungsprozesses aus.

Klärung vieler Markenrechtsangelegenheiten
Inhaber von Markenrechten standen der Einführung neuer Top-Level Domains seit jeher kritisch gegenüber. Daher werten wir es als ein sehr positives Signal, dass sich viele Markenrechtsinhaber, darunter BBC, Nestle und das American Red Cross zusammengesetzt haben und konstruktiv darüber diskutiert haben, wie sie von der Einführung neuer Top-Level Domains profitieren können. Viele Markeninhaber stehen der Erweiterung des Namensraumes im Internet nicht mehr prinzipiell entgegen. Charlotte Walthers, vom Mobilfunkanbieter Orange, sieht neue Top-Level Domains als eine Möglichkeit den Markenwert eines Produktes zu maximieren. Voraussetzung für die Kooperation der Markeninhaber ist, dass sinnvolle Richtlinien für den Schutz von Markenrechten entwickelt werden.

Die Markenrechtinhaber haben bereits gewisse „Rights Protection Mechanisms“ im Bewerberhandbuch durchgesetzt. Ein Beispiel dafür sind Maßnahmen den Registries, die wissentlich und systematisch Markenrechtverletzungen durchführen, das Recht Top-Level Domains zu betreiben, zu entziehen. Das GAC und der ICANN-Vorstand sind ebenfalls zuversichtlich, dass bei den Markenrechtsangelegenheiten bald eine Einigung erreicht wird.

Vertigal Integration
Vertigal Integration befasst sich mit der Frage inwieweit ICANN-akkreditierte Registrare Anteil an Registries besitzen dürfen. Das aktuelle Bewerberhandbuch untersagt es Registraren mehr als 2% an einer Registry zu besitzen. Vertigal Integration ist sehr umstritten, weil sich viele Registrare für den technischen Betrieb einer Top-Level Domain bewerben möchten. Eine endgültige Regelung wurde von ICANN noch nicht abgesegnet, dennoch bemüht sich eine Working Group eine Einigung zu erreichen. Trotz allem erwarten wir, dass die Entwicklung der Vertigal Integration Richtlinien den Bewerbungsprozess nicht verzögern wird.

Die letzte große Hürde: Morality and Public Order
Im Mittelpunkt der Kritik in Brüssel stand das im Bewerbungshandbuch vorgeschriebene Einspruchverfahren gegen moralisch anstößige Top-Level Domains oder Top-Level Domains, die in manchen Teilen der Welt Probleme verursachen mögen, während sie anderswo als Stärkung der regionalen Kultur im globalen Internet und Ausfluss einer aufgeklärten Gesellschaft angesehen werden.

Das Governmental Advisory Committee (GAC), das Gremium, welches die Regierungen bei der ICANN vertritt, hatte in Brüssel das Einspruchverfahren für moralisch anstößige Top-Level Domains für nicht durchführbar erklärt und die ICANN beauftragt ein alternatives Verfahren zu erarbeiten. Wir erwarten, dass ICANN einen Ausschuss zusammenstellt, der breitgefächerte kulturelle Interessensgruppen vertritt und über anstößige Top-Level Domains entscheidet.

Die Diskussion um „Morality and Public Order“ ist die größte Hürde, die es noch zu überwinden gilt, bevor die Bewerbungen endgültig eingereicht werden können. Obwohl es schwierig wird einen Konsens zu erreichen, bemühen sich die verschiedenen Parteien intensiv um einen, für alle vertretbaren, Kompromiss.

Positives Fazit
Zusammenfassend nimmt das Bewerbungshandbuch seine endgültige Form an. Obwohl es mit dem Streit um „Morality and Public Order“ eine letzte Hürde zu überwinden gilt, ist in allen anderen Streitfragen ein Konsens abzusehen. Der ICANN-Vorstand ist bemüht die Einführung neuer Top-Level Domains voranzubringen und übt Druck auf die verschiedenen Working Groups aus, um die letzten offenen Fragen bei der Sondersitzung im September klären zu können.

Wir sind optimistisch, dass unsere Timeline eingehalten wird und erwarten die Bekanntgabe des Abgabetermins für Bewerbungen bei dem nächsten ICANN Meeting im Dezember in Kolumbien.

Jun 29

Fazit der 38. ICANN-Konferenz in Brüssel

Die ICANN hat beim 38. ICANN-Treffen in Brüssel wichtige Entscheidungen getroffen, die zu einer baldigen Einführung neuer Top-Level Domains beitragen.

Einen konkreten Termin für die Einreichung der Bewerbungen hat die ICANN zwar nicht genannt, jedoch wird sich der ICANN-Vorstand Ende September zu einer Sondersitzung treffen, um alle noch offenen Fragen zu klären. Eines der größten Hindernisse ist „Public Morality and Public Order“ (MOPO). Das Governmental Advisory Committee (GAC) hat Bedenken bezüglich des Einspruchverfahren bei neuen Top-Level Domains, die in manchen Teilen der Welt als moralisch anstößig aufgefasst werden könnten.

Wir sind optimistisch, dass ICANN alle Fragen zeitnah lösen wird und das finale Richtlinienbuch Ende diesen Jahres erscheinen wird. Demnach kann die Bewerbung für .BAYERN im Frühjahr nächsten Jahres eingereicht werden.

Des Weiteren hat ICANN beschlossen, die Einführung von chinesischen Top-Level Domains in einer internationalisierten Version zu genehmigen und so China, Taiwan und Hongkong an der Einführung von internationalisierten Top-Level Domains (IDN ccTLDs) teilhaben zu lassen. Das ermöglicht Nutzern, sich mittels chinesischer Schriftzeichen im Internet zu bewegen und signalisiert die Bereitschaft der ICANN, das Domain-Name-System zu erweitern.

ICANN hat zudem das Budget für das Jahr 2011 abgesegnet und somit Planungssicherheit für die kommenden wichtigen Phasen des Bewerbungsprozesses geschaffen.

Jun 20

Bayern Connect bei ICANN-Meeting in Brüssel

Bayern Connect ist diese Woche in Brüssel und nimmt am ICANN-Meeting teil. Zum 38. Mal treffen sich die Mitglieder der Domain-Industrie und beraten über die neuesten Entwicklungen und Richtlinien im Internet.

Diskutiert wird die bevorstehende Einführung generischer Top-Level Domains, wie zum Beispiel .BAYERN. Im Mittelpunkt steht die 4. Version des “Draft Applicant Guidebooks”, welches Anfang des Monats erschienen ist. Es ist der vorausichtlich letzte Entwurf vor Veröffentlichung der finalen Fassung des “Applicant Guidebooks”.

Wie schon beim letzten ICANN Meeting in Seoul, wird sich Bayern Connect auch in Brüssel für das Vorankommen des Bewerbungsprozesses einsetzen.

Bayern Connect wird die ganze Woche in Brüssel sein und über die aktuellsten Entwicklungen und Entscheidungen bei der ICANN berichten.

Jun 2

ICANN veröffentlicht DAG4

ICANN hat gestern die vierte Version des “Draft Applicant Guidebook” (DAG4), dem Bewerberhandbuch für neue Top-Level Domains, veröffentlicht.

Das vollständige Dokument ist auf der Webseite der ICANN verfügbar.

Apr 27

Bayern Connect in der “Welt Kompakt”

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“Großer Andrang auf dem Markt der Top Level Domains”

Richtigstellung:

In dem gestern erschienenen Artikel „Heimat für die Bayern auch im Internet“ in der „Welt Kompakt”, sowie auf „Welt Online”, wird Caspar von Veltheim, Geschäftsführer der Bayern Connect GmbH, zitiert: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt uns.” Hier handelt es sich um eine verkürzte Wiedergabe, die missverständlich interpretiert werden könnte.

Wir stellen hiermit richtig, dass die Bayerische Regierung die Einrichtung einer Top-Level Domain „.BAYERN” begrüßt, jedoch weder die Bayern Connect GmbH, noch einen anderen Bewerber bei der Bewerbung unterstützt. Die Bayerische Regierung hat sich noch nicht dazu entschieden, wer einmal ein „.BAYERN “ betreiben soll.

27.04.2010

Apr 26

Bayern Connect in der “Welt Kompakt”

Logo WELT_KOMPAKT

Die “Welt Kompakt” berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über die Initiative von Bayern Connect die Adress-Endung .BAYERN einzuführen. Den Artikel “Heimat für die Bayern auch im Internet” können Sie auch bei “Welt Online” im Internet lesen.

Apr 14

Bayern Connect besucht „Internet World“ in München

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Bayern Connect hat an der zweitägigen Fachmesse “Internet World” in München teilgenommen. Auf mehr als 110 Ständen präsentierten Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen und gewährten Einblicke in zukunftsorientierte Geschäftsmodelle und aktuelle Trends im Internet. Im Mittelpunkt standen dieses Jahr Dienstleistungen für E-Commerce und für Online-Marketing, sowie Social Media.

Unter einer Top-Level Domain .BAYERN werden sich neue Möglichkeiten entwickeln, die zu innovativen Portalen in diesen Bereichen führen. Gerade die lokale Wirtschaft wird profitieren.

Bayern Connect nutze die Gelegenheit spannende Vorträge zu besuchen und Gespräche mit Experten zu führen. Das Social Media ist für Bayern Connect ein zentrales Anliegen und so konnten wir viele neue Anregungen zu diesem und anderen Themen sammeln.

Auf der Website von „Internet World“ finden Sie Information zu den Referenten und Ausstellern.

Mrz 26

Zeitleiste für die Einführung von .bayern

Die ICANN hat während des Kongresses in Nairobi ihren Entschluss, den Bewerbungsprozess für neue TLDs voranzubringen, bekräftigt. ICANN rechnet damit die Probleme, die der Einführung neuer Top-Level Domains im Weg stehen, bis zum Ende des Jahres zu lösen. So wird ICANN voraussichtlich Anfang 2011 das Bewerbungsfenster für neue Top-Level Domains öffnen. Um Verzögerungen zu verhindern, hat sich der Vorstand der ICANN dazu entschlossen das EOI-Verfahren abzulehnen.

Die Bayern Connect GmbH ist zuversichtlich, dass das endgültige Bewerbungshandbuch (Applicant Guidebook) noch in diesem Jahr veröffentlicht wird und die Bewerbung für .bayern kurz danach bei der ICANN eingereicht werden kann.

Hier ist eine Zeitleiste, die wichtige Ereignisse bei der Einführung von .bayern hervorhebt. Die aufgezeigten Daten beruhen auf Informationen der ICANN. Änderungen durch die ICANN sind vorbehalten.

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Mrz 5

Bayern Connect auf der Cebit in Hannover

P1000918Gestern hat die Bayern Connect GmbH an dem Standbesuch des IT Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Herrn Staatssekretär Franz Joseph Pschierer, teilgenommen.

Auf dem Gemeinschaftsstand „Bayern Innovativ“ werden unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, bayerische Innovationen aus Technologie und Forschung dem weltweiten Publikum präsentiert. Staatssekretär Pschierer ließ sich über die neuesten Entwicklungen auf diesem Gebiet informieren.

Dieses Jahr steht die Digitalisierung der Dienstleistungen von bayerischen Verwaltungen im Mittelpunkt. Herr Staatssekretär Pschierer gab den Startschuss für die Kreditkartenzahlung im Internetportal GeodatenOnline der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei dieser Gelegenheit äußerte er sich ausdrücklich positiv über die Einführung einer bayerischen Top-Level Domain (.bayern).

Der gestrige „Bayern Tag“ endete mit einem typisch Bayerischen Abend, mit original bayerischer Blasmusik und frisch-gezapftem Bier. Hier fand man Gelegenheit zum “Meet and Greet” mit dem Herrn Staatssekretär.

Bis Samstag haben Sie noch die Möglichkeit Bayern Innovativ auf der Cebit (Halle 9, Stand B10) zu besuchen.

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Feb 23

Minds + Machines veröffentlicht Analyse mit neuen Erkenntnissen über die Auswirkungen neuer Top-Level Domains auf Markeninhaber

Markeninhaber stehen der Einführung neuer Top-Level Domains bisher skeptisch gegenüber. Unternehmen und Markenrechtsorganisationen haben Sorge, dass durch Markenverletzungen und Streitschlichtungsverfahren hohe Kosten entstehen. Dadurch wurde der ICANN-Bewerbungsprozess für neue Top-Level Domains verzögert. Stellt die Einführung neuer Top-Level Domains tatsächlich einen Anstieg an Markenverletzungen und erhöhte Kosten für Markeninhaber dar?

Minds + Machines hat eine Analyse zu Markenverletzungen im TLD-Raum und die damit verbundenen Kosten für Markenrechtsinhabern veröffentlicht. Dazu wurden Daten aus den Streitschlichtungsverfahren (UDRP) der vergangenen neun Jahre analysiert.

Die Analyse hat ergeben, dass die Anzahl der UDRP Fälle mit der Anzahl registrierter Domains innerhalb einer Top-Level Domain in Zusammenhang steht. Bisher wurde angenommen, dass neue TLDs besonders viele UDRP Fälle mit sich bringen werden. Die Ergebnisse der Analyse zeigen jedoch, dass es aller Voraussicht nach weniger Markenverletzungen im neuen Top-Level Domain Namensraum geben wird als bisher befürchtet. Sollten 300 neue Top-Level Domains in der kommenden Bewerbungsrunde eingeführt werden, wird mit nicht mehr als ca. 300 zusätzlichen Streitschlichtungsverfahren gerechnet.

Markeninhaber müssen, anders als erwartet, nur geringe Kosten für Markenrechtsansprüche aufbringen. Es wird damit gerechnet, dass sich die jährlichen Kosten für die Durchführung von Schlichtungsverfahren in den neuen Top-Level Domains auf ca. $900.000 belaufen werden. Jährlich sind das im Durchschnitt $ 0.10 pro Markeninhaber. Zudem fällt ein Großteil dieser Schlichtungsverfahren innerhalb nur einer Top-Level Domain, nämlich .com, an.

Die unabhängige und angesehene Website UDRPlaw.net, die über die rechtlichen Aspekte der Schlichtungsverfahren informiert, hat die Wahrhaftigkeit und Relevanz der Analyse bestätigt und ihre Leserschaft dazu aufgefordert, sich die Analyse durchzulesen.

Die vollständige Analyse können Sie auf Englisch im Blog von Minds + Machines nachlesen.